Informationen
Martin Jalink
Jalink Immobilien
Am Marktplatz 14- 16
61130 Nidderau-Windecken
Kontakt:
Telefon: (0 61 87) 90 53 069
Telefax: (0 61 87) 90 53 068
E-Mail: info@jalink-immobilien.de
Mitgliedschaft im
Immobilienverband Deutschland IVD
Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Unter Mitgliedsnummer: 012466
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO erteilt vom
Main-Kinzig-Kreis
Barbarossastraße 24
63517 Gelnhausen
Konzeption, Kreation und Produktion
CHIMERICAL GMBH
www.chimerical.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen Makler und Kunde als Verbraucher
Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.
- Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. - Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
- Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden. - Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. - Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die zur Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftrag, Telefonkosten, Portokosten und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. - Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. - Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alles dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. - Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Partien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.