Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 


Die Energiewende in Deutschland schreitet voran und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) spielt eine entscheidende Rolle. Das neue Förderprogramm unterstützt energetische Sanierungen und fördert die Gebäudeeffizienz in der gesamten Bundesrepublik.

 


In Deutschland wurden seit Anfang 2021 verschiedene Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden unter einem neuen einheitlichen Programm namens "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) zusammengeführt. Der Fokus dieser Förderung liegt insbesondere auf der energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden. Die BEG gliedert sich in vier Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG), Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN).

Die BEG unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeeffizienz erhalten finanzielle Zuschüsse, die die Investitionskosten reduzieren. Bei umfassenden Gebäudesanierungen werden zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen gewährt.

Beispielweise erhalten innovative Heizungstechniken einen Zuschuss von 25%, der auf 35% erhöht werden kann, wenn gleichzeitig eine veraltete Heizungsanlage ausgetauscht wird. Die genauen Fördersätze für umfassende Sanierungen richten sich nach dem erreichten Grad der Energieeffizienz. Dieser Grad der Energieeffizienz basiert auf dem Konzept des "Effizienzhauses" (EH) der KfW und variiert von EH 40 bis EH 85, wobei niedrigere Zahlen auf höhere Effizienz hinweisen.

Zusätzlich werden in den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG Boni angeboten: Ein "Worst-Performance-Building-Bonus" (WPB-Bonus) von 10% wird für die Sanierung der ineffizientesten 25% der Gebäude oder der Energieeffizienzklasse H gewährt. Der Erneuerbare-Energie-Bonus (EE-Bonus) kann die Förderhöhe ebenfalls erhöhen: Vorhaben, die einen Anteil an erneuerbaren Energien in Höhe von mindestens 65 % aufweisen, steht dieser Bonus zu.

Die Bundesregierung ist also bereit, für Gebäude, die aufwändigere Sanierungen erfordern, höhere Fördersummen zur Verfügung zu stellen. Wenn beispielsweise ein Gebäude gemäß den Anforderungen des EH 40 saniert wird, können zinsgünstige Kredite in Höhe von 120.000 EUR bzw. 150.000 EUR mit einem Tilgungszuschuss von 20% gewährt werden.

Neben Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften sind auch private Gebäudeeigentümer berechtigt, einen Förderantrag zu stellen. Weitere Informationen zu Zinssätzen, Laufzeiten und vielem mehr erhalten Sie unter www.kfw.de sowie www.bafa.de.





(Tabelle wurde in Anlehnung an www.kfw.de erstellt / Darstellung zu Informationszwecken; verbindlich sind allein die Förderrichtlinien)

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