Das Hessengeld rückt näher

 

Hessen führt das 'Hessengeld' ein, um den Erwerb von Eigenheimen zu erleichtern. Das Programm gewährt Erstkäufern von selbstgenutztem Wohneigentum finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den Kauf von Immobilien oder Grundstücken erschwinglicher zu machen, während die genauen Bedingungen bis zum Sommer festgelegt werden.

 

 

Um sicherzustellen, dass der Erwerb von Eigenheimen für die breite Bevölkerung erschwinglich bleibt, ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber geeignete Maßnahmen ergreift. Hessen strebt daher beim Bund an, den Ländern die Befugnis einzuräumen, individuelle Freibeträge für die Grunderwerbsteuer festzulegen. Bisher waren diese Bemühungen auf Bundesebene jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken fällig und stellt einen Teil der Erwerbsnebenkosten dar. In Hessen sind das 6 Prozent des Kaufpreises.

Um diese Situation zu überbrücken, hat Hessen das "Hessengeld" eingeführt, das Erstkäufern von selbstgenutztem Wohneigentum zugutekommt. Dieses Programm gewährt jedem Käufer bis zu 10.000 Euro (maximal zwei Käufer), sowie 5.000 Euro pro Kind, für den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks. Es gilt sowohl für den Neubau als auch für den Kauf von Bestandsimmobilien, einschließlich gemeinschaftlicher Bauprojekte, wie Wohngruppen oder Genossenschaften.

Das Hessengeld ist rückwirkend ab dem 1. März 2024 für Immobilienkäufe gültig. Die genauen Modalitäten der Förderung werden bis zum Sommer festgelegt, und es wird angestrebt, bis zum Herbst die ersten Anträge entgegenzunehmen. Ziel ist es, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen zu tätigen. In Anbetracht des Umfanges dieses Projektes zeigt sich dies als äußerst ambitioniert.

Die Förderung gilt ausschließlich für den Kauf des ersten selbstgenutzten Eigenheims in Hessen, für das Grunderwerbsteuer zu entrichten ist. Erbschaften, Schenkungen und Neubauten auf bereits im Eigentum befindlichen Grundstücken sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung beträgt maximal 10.000 Euro pro Käufer (bis zu 20.000 Euro insgesamt) und 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren. Sie wird in zehn gleichmäßigen Raten ausgezahlt, bis zur Höhe der tatsächlich entrichteten Grunderwerbsteuer. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.

Um einen Antrag auf Hessengeld zu stellen, werden ab Herbst Ausweisdokumente aller Antragsteller, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis und der notariell beurkundete Kaufvertrag benötigt.

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen (22.04.2024) unter https://finanzen.hessen.de/presse/das-hessengeld-kommt





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