Maklerkosten

Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser beschlossen.


Hintergrund zur Verabschiedung dieses Gesetzes war es, mehr Menschen den Kauf einer eigenen Immobilie ermöglichen zu können. Dies allein hilft aber nicht. Ferner müsste z.B. das Baukindergeld fortgesetzt oder die Grunderwerbssteuer gesenkt werden.
Die wichtigsten Fakten zum Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien im Überblick:

 

  • Vermittlungsaufträge für Wohnungen und Häuser müssen in Textform geschlossen werden.
  • Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, muss mindestens 50 % der anfallenden Maklerkosten tragen.
  • Das Gesetz tritt voraussichtlich nach einer 6-monatigen Übergangsfrist im Herbst/ Winter 2020 in Kraft.


Durch die Provisionsteilung wird das Leitbild des Maklers widergespiegelt, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer steht.
Quelle: Immobilienscout

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