Aktuelles

Firmenjubiläum in der Coronakrise.
Interview mit Martin Jalink

Eine zentrale Änderung des Gesetzes betrifft den Zeitpunkt der Identifikation des Vertragspartners.

Nach § 355 BGB hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung.